Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Basecamp-Boppard
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen Jürgen Fricke ( nachstehend "Basecamp Klettersteig" oder "Vermieter") und den Nutzern der Sportgeräte sowie dem Mieter (nachstehend einheitlich Mieter genannt), falls dieser mit den Nutzern der Mietartikel nicht identisch ist ( z.B. Firmen, Vereine, Schulen). Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsabschluss
Der Mieter bietet Basecamp Klettersteig mit seiner mündlichen oder schriftlichen Anmeldung den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an ( nachstehend "Buchung" genannt). Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Buchung von Basecamp Klettersteig mündlich oder schriftlich ( per Mail, postalisch ) bestätigt wird ( nachstehend "Reservierungsbestätigung" oder "Mietvertrag" genannt). Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter jederzeit die Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses zu verlangen. Der Vermieter ist berechtigt , hiervon eine Fotokopie anzufertigen und diese gemäß den Bestimmungen der Ziff. 12 aufzubewahren. Sollte der Mieter der Aufforderung, seinen Personalausweis bzw. Reisepass zum Zweck der Anfertigung einer Fotokopie auszuhändigen, nicht nachkommen, die Ausgabe der Mietsache zu verweigern. Der Mieter schuldet gleichwohl die vereinbarte Mietgebühr gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Leistungen von Basecamp Klettersteig
Im Rahmen des Mietverhältnisses stellt Basecamp Klettersteig das vom Mieter gebuchte Sportgerät gemäß der Reservierungsbestätigung zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Das Sportgerät wird inklusive aufgeführtem Zubehör gestellt. Weitere Leistungen sind von Basecamp Klettersteig vertraglich nur geschuldet, wenn diese in der Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart worden sind. Ansonsten gelten sie als nicht vereinbart und werden nicht Bestandteil des Mietvertrages.
4. Leistungsänderung
Basecamp Klettersteig behält sich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und für ihn bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung des in der Reservierungsbestätigung angegebenen Sportgerätes vorzunehmen, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Schlechterstellung des Mieters führt.
5. Mietzeit
Die Übergabe des Sportgerätes erfolgt entsprechend den Vereinbarungen in der Reservierungsbestätigung. Der vereinbarte Mietzeitraum ist durch den Mieter einzuhalten. Ein Anspruch auf Verlängerung der Mietzeit besteht nicht. Verlängerungen der Mietzeit sind zwischen den Parteien separat zu vereinbaren. Die Rückgabe der Mietartikel hat bis spätestens 18.00 Uhr des vereinbarten Rückgabetages zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe ist Basecamp Klettersteig berechtigt, vom Mieter je angefangene Stunde 50 € zu verlangen. Sollte der Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht von Basecamp Klettersteig zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht nur nach Maßgabe der Ziff. 7 ein Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühr oder Mietpreisminderung in den dort aufgeführten Fällen.
6. Zahlungsbedingungen und Reservierung, Stornierung
Der Mietpreis richtet sich jeweils nach der gültigen Preisliste. Sämtliche Preise in der Preisliste verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Basecamp Klettersteig bietet dem Mieter die Möglichkeit Mietartikel im vorhinein für einen bestimmten Zeitraum zu reservieren. Die Reservierung erfordert die Bezahlung des Mietpreises. Der Mietpreis kann vor Ort mit Karte ( ec Karte, Visa oder Mastercard) und die Kaution nur in Bar gezahlt werden.
Kann der Mieter die getätigte Reservierung nicht wahrnehmen bietet Basecamp Klettersteig die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung. Dabei muss der Mieter die Reservierung bis 12 Uhr am Vortag der Reservierung stornieren. Erfolgt dies nicht tritt Punkt 7 in Kraft. Ebenfalls hat der Mieter die Pflicht bis zum Vortag die Uhrzeit oder Personenzahl zu korrigieren. Ansonsten tritt Punkt 7 in Kraft. Die Übergabe des Sportgerätes erfolgt nur nach vollständiger Zahlung, ansonsten besteht kein Anspruch auf das Sportgerät. In diesem Falle stehen Basecamp Klettersteig die Rücktritts- und Ausfallkosten gemäß Ziff. 7 zu.
7. Rücktritt und Kündigung, Ausfallkosten
Kündigt der Mieter bereits vor Beendigung des Mietverhältnisses dasselbe, so schuldet er dem Vermieter gleichwohl die vereinbarte Mietgebühr. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleibt dem Mieter nachgelassen, einen geringen Schaden des Vermieters nachzuweisen. Basecamp Klettersteig ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn das Verhalten des Mieters in wesentlichen Punkten vertragswidrig ist. Hierzu gehört Missbrauch von Alkohol oder Drogen, Gefährdung Dritter, unangemessenes Verhalten gegenüber der Natur oder Personen, usw.. Der Anspruch auf den Mietpreis bleibt hiervon unberührt. Des weiteren behält sich Basecamp Klettersteig vor bei nicht Stornierung oder jeglicher Korrektur der Reservierung, die Mietsache im vollen Mietpreis in Rechnung zu stellen.
8. Besondere Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Sportgerät pfleglich zu behandeln. Der Mieter darf das Sportgerät ausschließlich selbst nutzen und hat sicherzustellen, daß er das Sportgerät nicht an Personen übergibt, welche mit dem Vermieter nicht vereinbart wurden. Der Mieter haftet bei unberechtigter und bei berechtigter Übergabe des Sportgerätes an dritte Personen. Die Nutzung in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen benutzungsunberechtigtem Zustand ist nicht gestattet. Bei Diebstahl hat der Mieter unverzüglich bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige zu erstatten und den Diebstahl dem Vermieter zu melden.
9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet Basecamp Klettersteig gegenüber für den Verlust oder die Beschädigung des ihm überlassenem Sportgerätes einschließlich dem Zubehör, soweit er diese zu verschulden oder aus anderen Gründen zu vertreten hat bzw. der Schaden seiner Sphäre zuzurechnen ist. Entsteht durch einen vom Mieter verursachten Schaden oder durch eine verspätete Rückgabe des Sportgerätes dem Vermieter ein Leistungsausfall gegenüber einem weiteren Kunden, so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall in voller Höhe. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Basecamp Klettersteig bleiben unberührt.
Der Mieter hat die Pflicht, die Mietsache gegen Beschädigung oder Diebstahl abzusichern. Schützt der Mieter die Mietsache nicht, so haftet er in voller Höhe für den entstandenen Schaden.
10. Haftungsbeschränkungen von Basecamp Klettersteig
Die Benutzung der von Basecamp Klettersteig zur Verfügung gestellten Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Basecamp Klettersteig haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter ect.. Die Haftung von Basecamp Klettersteig in der Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit von Basecamp Klettersteig, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung für Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Basecamp Klettersteig. Zu wesentlichen Vertragspflichten gehören alle Pflichten von Basecamp Klettersteig, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertrauen darf.
11. Mängelanzeige, Reparaturen, Übergabeprotokoll
Der Mieter ist verpflichtet, den Zustand der Mietsache und des Zubehörs vor Mietantritt zu überprüfen und ggf. festgestellte Mängel unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Der Mieter ist ferner verpflichtet, alle Mängel und entstandene Schäden - auch wenn diese nicht vom Mieter verschuldet sind - unverzüglich Basecamp Klettersteig anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Sportgerät ohne vorherige Zustimmung des Vermieters eigenhändig zu reparieren oder zum Zwecke einer Reparatur in eine Werkstatt zu geben. Unterbleiben die vorstehenden Mängelanzeigen durch den Mieter schuldhaft, so macht er sich gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig. Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter hinaus verpflichtet, bei Übergabe und / oder Rückgabe des Sportgerätes ein Übergabeprotokoll zu unterschreiben, in welchem von den Vertragsparteien der Zustand der Mietsache im Ausgabe- bzw.Rückgabezeitpunkt aufgeführt wird.
12. Datenschutzklausel
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus dem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mieter angegebenen Daten wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer ( Mobil ), e Mailadresse, Personalausweis- oder Reisepassnummer. Die Vereinbarung dieser im Rahmen des Mietvertrages erhobenen Daten des Mieters erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Lit. a und Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktion. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung oder Verarbeitung über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Vermieter hierfür gesondert eine Einwilligung beim Mieter einholen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.